Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma Uwe Kowalczyk
1.Allgemeine
Bestimmungen
1.1 Nachfolgende
allgemeine Geschäftsbedingungen
gelten für alle Rechtsbeziehungen der Firma Uwe Kowalczyk mit
seinen Kunden.
Alle Änderungen/Sondervereinbarungen bedürfen zur
rechtlichen Akzeptanz der
Schriftform mit Bestätigung des Auftragnehmers.
1.2
Aufträge kommen nur dann zustande, wenn sie durch
die Firma Uwe Kowalczyk schriftlich bestätigt wurden.
Sämtliche Nebenabreden,
Zusicherungen und Nachträge etc. gelten nur dann, wenn sie
schriftlich durch die
Firma Uwe Kowalczyk bestätigt sind. Alle Preise verstehen sich
zzg. der
gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn diese nicht ausgewiesen ist.
1.3 Die
Übertragung von Rechten und Pflichten des
Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Zustimmung des
Auftragsnehmers,
ebenso die Aufrechnung des Auftraggebers.
1.4 Der
Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die
Zeit von mindestens 6 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit
Auftragerteilung,
Datum des Einganges beim Auftragnehmer. Die Stornierung eines Auftrages
ist nur
in schriftlicher Form möglich, jedoch nicht, wenn bereits mit
der Ausführung
begonnen wurde.
1.5 Die Leistungen
werden nach vorliegender
Kalkulation berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine
Vorauskasse in
Höhe von bis zu 75% der Auftragssumme, bei Neukunden
Barzahlung (auch bei
Vorkasse) zu verlangen. Der vereinbarte Auftragswert ist bei Abnahme
durch den
Auftraggeber fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung
behält sich der
Auftragnehmer ein Pfandrecht am Vertragsgegenstand vor.
1.6 Bei
Zahlungsverzug beträgt der Verzugszins 5 %
über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank,
bei gewerblichen Kunden 8
% darüber.
1.7 Sollte die
Ausführung eines Auftrages durch
höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Krieg, unbeeinflussbare
Betriebsstörungen…) oder
durch andere für den Auftragnehmer nicht beeinflussbaren
Ereignisse verhindert
werden, wird der Auftragnehmer für die Dauer des Ereignisses
verzugsfrei von
der Leistungspflicht enthoben, eine angemessene Aufholzeit wird
vereinbart.
Sollten diese Umstände länger als 3 Monate anhalten,
kann beiderseits vom
Auftrag Abstand genommen werden. Bereits durchgeführte
Reparaturen werden dann
nur in tatsächlich durchgeführtem Umfang, nach im
Auftrag vereinbarten
Konditionen berechnet.
1.8
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem
Vertrag ist Bernau bei Berlin. Dies gilt im rechtlichen sowie
kostenrechtlichen
Rahmen.
Für alle
Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Dieses gilt
generell, auch wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz
außerhalb Deutschlands hat
(oder nach Auftragserteilung ändert, auch für den
Fall, dass der Aufenthaltsort
unbekannt ist) und in
jeglicher juristischer Auftrittsform des Auftraggebers (Z.B.
Vollkaufmann,
juristische Person des öffentlichen Rechts usw.).
1.9 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden
alle weiteren
hiervon nicht berührt. In diesem Fall gilt geltendes
gesetzliches Recht.
1.10
Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer sämtliche Daten,
die im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der
Vertragsdurchführung unter Beachtung des Datenschutzrechtes zu
speichern und zu
verarbeiten.
2. Besondere
Bedingungen für
Reparaturen
2.1 Preise und
Kostenvoranschläge verstehen sich
stets ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Skonto und Rabatte (auch
wenn nicht
gesondert ausgewiesen) und zzg. Transport-, Versandkosten sowie
sonstige
Mehraufwendungen, die für die Ausführung des
Auftrages notwendig sind, jedoch
nicht im Detail vorher bestimmt werden können.
2.2 Der
Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet,
Reparaturgegenstände am Abnahmeort
zu
prüfen.
2.3 Nimmt der
Auftraggeber am Reparaturgegenstand vor
Abnahme und/oder während der Reparaturzeit Handlungen vor, so
haftet er für die
dadurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen. Hierbei
gelten auch
zusätzliche Kosten und eventueller Betriebsleerlauf des
Auftragsnehmers als
dessen Schaden.
2.4
Gewährleistung wird in Rahmen der Gesetzeslage
unter folgenden Bedingungen durch den Auftragnehmer zugesichert:
-
Natürlicher Verschleiß ist von der
Gewährleistung
ausgeschlossen.
- Nimmt der
Auftraggeber den Reparaturgegenstand
trotz Kenntnis
eines Mangels an,
stehen ihm nur dann Gewährleistungsansprüche zu, wenn
er sich diese bei Abnahme
ausdrücklich vorbehalten hat.
-
Sämtliche Mangelanzeigen sind in schriftlicher Form
anzuzeigen.
- Bei
unsachgemäßer Behandlung,
Überbeanspruchung,
unsach-gemäßer Bedienung, Nichtbeachtung der
Wartungshinweise des Herstellers
bzw. des Auftragnehmers, ebenso die Missachtung von Wartungsintervallen
durch
den Auftraggeber entfällt die Gewährleistungspflicht
des Auftragnehmers.
- Lässt
der Auftraggeber aufgezeigte Mängel nicht beseitigen,
die zur kompletten, sachgerechten Reparatur erforderlich sind,
entfällt die
Gewährleistung.
-
Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der
Auftraggeber bei Schaden am Reparaturgegenstand Änderungen
vorgenommen hat, das
betrifft ebenso den Einbau von Ersatzteilen wie auch die Beauftragung
von
Fremdfirmen zur Mangelbeseitigung ohne schriftliche
Bestätigung des
Auftragnehmers.
- Der Auftragnehmer
hat das Recht, den angezeigten
Mangel durch eigene Nachbesserung zu beheben. Ist die Mangelbeseitigung
trotz
mehrmaliger Nachbesserungsversuche durch den Auftragnehmer nicht
möglich, kann
der Auftraggeber eine Minderung der Auftragssumme, bzw. soweit
gesetzlich
geregelt, die Stornierung des Vertrages verlangen.
Der
Auftragnehmer erkennt mit Auftragerteilung die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an.
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