Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Uwe Kowalczyk

 

1.Allgemeine Bestimmungen

1.1 Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen der Firma Uwe Kowalczyk mit seinen Kunden. Alle Änderungen/Sondervereinbarungen bedürfen zur rechtlichen Akzeptanz der Schriftform mit Bestätigung des Auftragnehmers.

1.2 Aufträge kommen nur dann zustande, wenn sie durch die Firma Uwe Kowalczyk schriftlich bestätigt wurden. Sämtliche Nebenabreden, Zusicherungen und Nachträge etc. gelten nur dann, wenn sie schriftlich durch die Firma Uwe Kowalczyk bestätigt sind. Alle Preise verstehen sich zzg. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn diese nicht ausgewiesen ist.

1.3 Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag bedürfen der Zustimmung des Auftragsnehmers, ebenso die Aufrechnung des Auftraggebers.

1.4 Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag für die Zeit von mindestens 6 Wochen gebunden. Die Frist beginnt mit Auftragerteilung, Datum des Einganges beim Auftragnehmer. Die Stornierung eines Auftrages ist nur in schriftlicher Form möglich, jedoch nicht, wenn bereits mit der Ausführung begonnen wurde.

1.5 Die Leistungen werden nach vorliegender Kalkulation berechnet. Der Auftragnehmer behält sich vor, eine Vorauskasse in Höhe von bis zu 75% der Auftragssumme, bei Neukunden Barzahlung (auch bei Vorkasse) zu verlangen. Der vereinbarte Auftragswert ist bei Abnahme durch den Auftraggeber fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich der Auftragnehmer ein Pfandrecht am Vertragsgegenstand vor.

1.6 Bei Zahlungsverzug beträgt der Verzugszins 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, bei gewerblichen Kunden 8 % darüber.

1.7 Sollte die Ausführung eines Auftrages durch höhere Gewalt (z.B. Unwetter, Krieg, unbeeinflussbare Betriebsstörungen…) oder durch andere für den Auftragnehmer nicht beeinflussbaren Ereignisse verhindert werden, wird der Auftragnehmer für die Dauer des Ereignisses verzugsfrei von der Leistungspflicht enthoben, eine angemessene Aufholzeit wird vereinbart. Sollten diese Umstände länger als 3 Monate anhalten, kann beiderseits vom Auftrag Abstand genommen werden. Bereits durchgeführte Reparaturen werden dann nur in tatsächlich durchgeführtem Umfang, nach im Auftrag vereinbarten Konditionen berechnet.

1.8 Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Bernau bei Berlin. Dies gilt im rechtlichen sowie kostenrechtlichen Rahmen.

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Dieses gilt generell, auch wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat (oder nach Auftragserteilung ändert, auch für den Fall, dass der Aufenthaltsort unbekannt ist) und in jeglicher juristischer Auftrittsform des Auftraggebers (Z.B. Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts usw.).

1.9 Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, werden alle weiteren hiervon nicht berührt. In diesem Fall gilt geltendes gesetzliches Recht.

1.10 Der Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer sämtliche Daten, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung stehen, zum Zwecke der Vertragsdurchführung unter Beachtung des Datenschutzrechtes zu speichern und zu verarbeiten.

2. Besondere Bedingungen für Reparaturen

2.1 Preise und Kostenvoranschläge verstehen sich stets ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, ohne Skonto und Rabatte (auch wenn nicht gesondert ausgewiesen) und zzg. Transport-, Versandkosten sowie sonstige Mehraufwendungen, die für die Ausführung des Auftrages notwendig sind, jedoch nicht im Detail vorher bestimmt werden können.

2.2 Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, Reparaturgegenstände am Abnahmeort  zu prüfen.

2.3 Nimmt der Auftraggeber am Reparaturgegenstand vor Abnahme und/oder während der Reparaturzeit Handlungen vor, so haftet er für die dadurch entstehenden Schäden und Mehraufwendungen. Hierbei gelten auch zusätzliche Kosten und eventueller Betriebsleerlauf des Auftragsnehmers als dessen Schaden.

2.4 Gewährleistung wird in Rahmen der Gesetzeslage unter folgenden Bedingungen durch den Auftragnehmer zugesichert:

- Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

- Nimmt der Auftraggeber den Reparaturgegenstand trotz Kenntnis    eines Mangels an, stehen ihm nur dann Gewährleistungsansprüche zu, wenn er sich diese bei Abnahme ausdrücklich vorbehalten hat.

- Sämtliche Mangelanzeigen sind in schriftlicher Form anzuzeigen.

- Bei unsachgemäßer Behandlung, Überbeanspruchung, unsach-gemäßer Bedienung, Nichtbeachtung der Wartungshinweise des Herstellers bzw. des Auftragnehmers, ebenso die Missachtung von Wartungsintervallen durch den Auftraggeber entfällt die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers.

- Lässt der Auftraggeber aufgezeigte Mängel nicht beseitigen, die zur kompletten, sachgerechten Reparatur erforderlich sind, entfällt die Gewährleistung.

- Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Auftraggeber bei Schaden am Reparaturgegenstand Änderungen vorgenommen hat, das betrifft ebenso den Einbau von Ersatzteilen wie auch die Beauftragung von Fremdfirmen zur Mangelbeseitigung ohne schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers.

- Der Auftragnehmer hat das Recht, den angezeigten Mangel durch eigene Nachbesserung zu beheben. Ist die Mangelbeseitigung trotz mehrmaliger Nachbesserungsversuche durch den Auftragnehmer nicht möglich, kann der Auftraggeber eine Minderung der Auftragssumme, bzw. soweit gesetzlich geregelt, die Stornierung des Vertrages verlangen.

Der Auftragnehmer erkennt mit Auftragerteilung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers an.